Amtsgericht Essen, 2023-07-21, 29 C 152/22

29 C 152/22Court of First InstanceJul 21, 2023

Full text

Amtsgericht Essen — 29 C 152/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-07-21

Aktenzeichen: 29 C 152/22

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2023:0721.29C152.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 1.135,38 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.07.2023 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von den vorgerichtlichen Anwaltskosten der Rechtsanwaltskanzlei T. Partnerschaft mbB in Höhe von 220,27 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 50 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 50 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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