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22 C 97/20•Amtsgericht Essen, 2020-07-15, 22 C 97/20
Entscheidungsdatum: 2020-07-15
Aktenzeichen: 22 C 97/20
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2020:0715.22C97.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22 C
Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger 814,61 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.03.2020 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Pullovers der Marke Givenchy, Model „Sweatshirt mit Logo“, Gr. M, Artikelnummer: #### zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger von einem Anspruch seines Prozessbevollmächtigten auf Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. 147,56 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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