Amtsgericht Essen, 2009-07-27, 164 IN 119/08

164 IN 119/08Court of First InstanceJul 27, 2009

Full text

Amtsgericht Essen — 164 IN 119/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-07-27

Aktenzeichen: 164 IN 119/08

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2009:0727.164IN119.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 164

Tenor

Der Antrag der Gläubigerin X1 vom 25.05.2009, einen Sonderinsolvenzverwalter für die von ihr näher beschriebenen Aufgabenkreise zu bestellen, wird als unzulässig zurückgewiesen.

Die Erklärung im Schriftsatz vom 07.07.2009, die Antragsbegründung hilfsweise als Anregung zu verstehen, eine Sonderinsolvenzverwaltung anzuordnen, ist zwar zulässig, jedoch nicht begründet, weil die tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten im Verfahren keinen Anlass geben, einen Sonderinsolvenzverwalter zu bestellen.

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