Amtsgericht Essen, 2008-04-04, 44 Gs 2086/08

44 Gs 2086/08Court of First InstanceApr 4, 2008

Full text

Amtsgericht Essen — 44 Gs 2086/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-04-04

Aktenzeichen: 44 Gs 2086/08

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2008:0404.44GS2086.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 131

Tenor

Es wird festgestellt, dass die am 29.01.2008 erfolgte Anordnung der Entnahme einer Blutprobe rechtswidrig war.

Es wird angeordnet, die hieraus gewonnene Blutprobe zu vernichten.

Die anlässlich dieses Verfahrens angefallenen Kosten einschließlich der notwendigen Auslagen des Beschuldigten werden der Landeskasse auferlegt.

Der Antrag der Staatsanwaltschaft Essen vom 02.04.2008, dem Beschuldigten gem. § 111 a StPO die Fahrerlaubnis vorläufig zu entziehen, wird abgelehnt.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.