102 F 42/02•Amtsgericht Essen, 2002-04-19, 102 F 42/02
Full text
Amtsgericht Essen — 102 F 42/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-04-19
Aktenzeichen: 102 F 42/02
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2002:0419.102F42.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 102 F
Tenor
wird die Antragsgegnerin verpflichtet, dem Antragsteller
a) eine Kopie von M Schulzeugniss, welches sie im Januar 2002 erhalten hat, bis zum 15.05.2002 zukommen zu lassen
b) jeweils eine Kopie von M zukünftigen Schulzeugnissen binnen 14 Tagen nach Ausgabe des Zeugnisses zukommen zu lassen, beginnend mit dem im Sommer 2002 für M zu erstellenden Zeugniss
c) einmal jährlich, jeweils im Juni, beginnend im Juni 2002, ein aktuelles Foto von M zur Verfügung zu stellen
d) einmal jährlich, jeweils im Juni, beginnend im Juni 2002, schriftlich eine kurze Auskunft über M Gesundheitszustand zu erteilen.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Geschäftswert für das Verfahren beträgt 2500,00 €.
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