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521 C 63/23•Amtsgericht Duisburg, 2024-02-28, 521 C 63/23
521 C 63/23Court of First InstanceFeb 28, 2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-28
Aktenzeichen: 521 C 63/23
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2024:0228.521C63.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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