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53 C 1811/20•Amtsgericht Duisburg, 2020-12-01, 53 C 1811/20
53 C 1811/20Court of First InstanceDec 1, 2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-01
Aktenzeichen: 53 C 1811/20
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2020:1201.53C1811.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu je ½ zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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