Amtsgericht Duisburg, 2020-03-11, 93 Ls 74/19

93 Ls 74/19Court of First InstanceMar 11, 2020

Full text

Amtsgericht Duisburg — 93 Ls 74/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-11

Aktenzeichen: 93 Ls 74/19

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2020:0311.93LS74.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

wird die Anklage

| der Staatsanwaltschaft

Duisburg | vom

16.08.2019 | Aktenzeichen

642 Js 100/15 | | --- | --- | --- |

zur Hauptverhandlung zugelassen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird das Hauptverfahren gegen sie vor dem Schöffengericht eröffnet.

Die Verletzte … . vertreten durch Rechtsanwalt … ist gemäß § 395 Abs. 3 StPO zum Anschluss als Nebenkläger berechtigt und wird zum Verfahren zugelassen (§ 396 StPO).

Die … ist personenidentisch mit dem … Sie ist damit nach der Anklageschrift die Verletzte der angeklagten Untreuehandlungen.

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