50 C 779/12•Amtsgericht Duisburg, 2013-10-16, 50 C 779/12
Amtsgericht Duisburg, 2013-10-16, 50 C 779/12
50 C 779/12Court of First InstanceOct 16, 2013
Full text
Amtsgericht Duisburg — 50 C 779/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-16
Aktenzeichen: 50 C 779/12
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2013:1016.50C779.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 50. Abteilung
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 711,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.09.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 55 % den Beklagten als Gesamtschuldnern und zu 45 % dem Kläger auferlegt.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die jeweils andere Partei zuvor Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.