53 C 1009/10•Amtsgericht Duisburg, 2011-06-09, 53 C 1009/10
Amtsgericht Duisburg, 2011-06-09, 53 C 1009/10
53 C 1009/10Court of First InstanceJun 9, 2011
Full text
Amtsgericht Duisburg — 53 C 1009/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-09
Aktenzeichen: 53 C 1009/10
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2011:0609.53C1009.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 53. Abteilung des Amtsgerichts
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 978,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.05.2010 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin nicht anrechenbare außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 75,25 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 77 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 23 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.