Amtsgericht Duisburg, 2005-12-30, 51 C 3908/05

51 C 3908/05Court of First InstanceDec 30, 2005

Full text

Amtsgericht Duisburg — 51 C 3908/05 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-30

Aktenzeichen: 51 C 3908/05

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2005:1230.51C3908.05.00

Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Spruchkörper: 51. Abteilung

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 26,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.09.2005 zzgl. vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 47,50 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 95 % und die Beklagte zu 5 %.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  4. Die Berufung wird nicht zugelassen.

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