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762 Ls 48/24•Amtsgericht Dortmund, 2024-06-24, 762 Ls 48/24
762 Ls 48/24Court of First InstanceJun 24, 2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-24
Aktenzeichen: 762 Ls 48/24
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2024:0624.762LS48.24.00
Dokumenttyp: Strafbefehl
Spruchkörper: Schöffengericht
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft F. wird gem.§ 407 Abs. 1 Satz 1, § 408a StPO gegen Sie wegen versuchten Betruges unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus dem Strafbefehl des V. vom 00.00.0000 -2 Cs 2040 Js 80366/22- und den Einzelstrafen aus dem Urteil des V. vom 00.00.0000 -2 Ds 2040 Js 65359/22 - und unter Auflösung der im Urteil vom 00.00.0000 gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe eine neue Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr , deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, festgesetzt.
Gemäß § 465 StPO werden Ihnen die Kosten des Verfahrens auferlegt.
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