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766 Ls 17/23•Amtsgericht Dortmund, 2024-03-04, 766 Ls 17/23
766 Ls 17/23Court of First InstanceMar 4, 2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-04
Aktenzeichen: 766 Ls 17/23
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2024:0304.766LS17.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Schöffengericht
I.
Die Angeklagte O. P. wird wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
II.
Der Angeklagte S. P. wird wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften: §§ 263 Abs. 1, Abs. N04 S. 2 Nr. 1 Var. 1; 25 Abs. 2; 56 StGB
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