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764 Ls 105/23•Amtsgericht Dortmund, 2024-02-15, 764 Ls 105/23
764 Ls 105/23Court of First InstanceFeb 15, 2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-15
Aktenzeichen: 764 Ls 105/23
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2024:0215.764LS105.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Schöffengericht
Der Angeklagte wird wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von
1 Jahr und 6 Monaten
verurteilt.
Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Ein Betrag in Höhe von N01 € wird als Wertersatz eingezogen.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen hat der Angeklagte zu tragen.
Angewandte Bestimmungen:
§§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 Var. 1, 25 Abs. 2, 73, 73 c, 74 StGB, 60 Abs. 1 SGB I.
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