Amtsgericht Dortmund, 2023-05-31, 514 C 25/21

514 C 25/21Court of First InstanceMay 31, 2023

Full text

Amtsgericht Dortmund — 514 C 25/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-05-31

Aktenzeichen: 514 C 25/21

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2023:0531.514C25.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 514

Tenor

  1. Die im von der Nebenintervenientin unter dem 00.00.0000 gefertigten „Ablaufprotokoll der ETV vom 00.00.0000“ protokollierten Beschlüsse der Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft P.-straße zu den TOP 1 bis TOP 24 werden für ungültig erklärt.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte und die Nebenintervenientin zu je 1/2.

  3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

  4. Der Streitwert wird auf 51.000,00 € festgesetzt.

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