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433 C 2440/18•Amtsgericht Dortmund, 2020-10-08, 433 C 2440/18
433 C 2440/18Court of First InstanceOct 8, 2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-08
Aktenzeichen: 433 C 2440/18
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2020:1008.433C2440.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 433
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 754,09 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.04.2018 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu ¼ und die Beklagte zu 3/4.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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