Amtsgericht Dortmund, 2020-08-13, 429 C 2811/20

429 C 2811/20Court of First InstanceAug 13, 2020

Full text

Amtsgericht Dortmund — 429 C 2811/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-08-13

Aktenzeichen: 429 C 2811/20

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2020:0813.429C2811.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 429

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 51,33€ sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 81€, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.05.2020 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 67 % und die Beklagte 33 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

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