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429 C 2811/20•Amtsgericht Dortmund, 2020-08-13, 429 C 2811/20
429 C 2811/20Court of First InstanceAug 13, 2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-13
Aktenzeichen: 429 C 2811/20
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2020:0813.429C2811.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 429
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 51,33€ sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 81€, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.05.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 67 % und die Beklagte 33 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
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