425 C 4242/18•Amtsgericht Dortmund, 2019-07-30, 425 C 4242/18
Amtsgericht Dortmund, 2019-07-30, 425 C 4242/18
425 C 4242/18Court of First InstanceJul 30, 2019
Full text
Amtsgericht Dortmund — 425 C 4242/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-30
Aktenzeichen: 425 C 4242/18
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2019:0730.425C4242.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 425
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 502,32 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.6.2018 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 147,56 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.2.2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 90% und die Beklagte zu 10%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen die Zwangsvollstreckung gegen sie wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des gegen sie zu vollstreckenden Betrages abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert wird wie folgt festgesetzt:
Antrag zu 1: 50,00 €
Antrag zu 2: 0,00 €
Antrag zu 3: 1033,20 €
Antrag zu 4: 441,00 €
Antrag zu 5: 3450,00 €
Summe: 4974,20 €
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