Amtsgericht Dortmund, 2017-07-11, 423 C 4146/16

423 C 4146/16Court of First InstanceJul 11, 2017

Full text

Amtsgericht Dortmund — 423 C 4146/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-07-11

Aktenzeichen: 423 C 4146/16

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2017:0711.423C4146.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 423 C

Tenor

    1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.916,18 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 19.04.2016 zu zahlen.
    1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an das Sachverständigenbüro B, N, ##### E, zu Gutachten Nr. #####/#### einen Betrag i.H.v. 409,15 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 19.04.2016 zu zahlen.
    1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von vorprozessualen Rechtsanwaltsgebühren gegenüber den Rechtsanwälten C3 und Q2 i.H.v. 334,75 € freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 25 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 75 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des beizutreibenden Betrages.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagten abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung in dieser Höhe Sicherheit leistet.

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