Amtsgericht Dortmund, 2014-06-06, 426 C 1860/14

426 C 1860/14Court of First InstanceJun 6, 2014

Full text

Amtsgericht Dortmund — 426 C 1860/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-06-06

Aktenzeichen: 426 C 1860/14

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2014:0606.426C1860.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 426 C

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1. einen Betrag in Höhe von 500 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.03.14 zu zahlen sowie an den Kläger zu 2. einen Betrag von 500 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.03.14 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Streitwert: 1000 €

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