Amtsgericht Dortmund, 2005-07-28, 175 F 1067/05

175 F 1067/05Court of First InstanceJul 28, 2005

Regest

Die ausschließlich auf missbräuchlich verwendeten oder verfälschten Personenstandsurkunden beruhende „Schein“-Vaterschaft ist nicht durch Anfechtungsklage gem. § 1600 BGB, sondern durch ein Verfahren nach dem Personenstandsgesetz zu beseitigen.

Full text

Amtsgericht Dortmund — 175 F 1067/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-07-28

Aktenzeichen: 175 F 1067/05

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2005:0728.175F1067.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Normen: BGB §§ 1600, 1600 e Abs. 2

Leitsätze

Die ausschließlich auf missbräuchlich verwendeten oder verfälschten Personenstandsurkunden beruhende „Schein“-Vaterschaft ist nicht durch Anfechtungsklage gem. § 1600 BGB, sondern durch ein Verfahren nach dem Personenstandsgesetz zu beseitigen.

Tenor

Der Antrag auf Feststellung, dass der verstorbene Antragsgegner nicht

der leibliche Vater des Antragstellers ist, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.