Amtsgericht Dortmund, 2003-11-21, 125 C 9504/03

125 C 9504/03Court of First InstanceNov 21, 2003

Full text

Amtsgericht Dortmund — 125 C 9504/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-11-21

Aktenzeichen: 125 C 9504/03

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2003:1121.125C9504.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

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