Amtsgericht Dortmund, 2003-04-29, 125 C 9372/02

125 C 9372/02Court of First InstanceApr 29, 2003

Full text

Amtsgericht Dortmund — 125 C 9372/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-04-29

Aktenzeichen: 125 C 9372/02

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2003:0429.125C9372.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 125 C

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 700,-€ nebst Zinsen in Hohe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26. 02. 2002 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Hohe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Hohe leistet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.