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45 C 264/19•Amtsgericht Düren, 2020-02-19, 45 C 264/19
Entscheidungsdatum: 2020-02-19
Aktenzeichen: 45 C 264/19
ECLI: ECLI:DE:AGDN:2020:0219.45C264.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 68,66 EUR (in Worten: achtundsechzig Euro und sechsundsechzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.10.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 22% und die Beklagte zu 78%.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).
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