Amtsgericht Düsseldorf, 2025-07-03, 51 C 182/25

51 C 182/25Court of First InstanceJul 3, 2025

Full text

Amtsgericht Düsseldorf — 51 C 182/25 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-07-03

Aktenzeichen: 51 C 182/25

ECLI: ECLI:DE:AGD:2025:0703.51C182.25.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 51

Tenor

In dem Rechtsstreit

der S., ges.vertr.d.d.Vorstand,

Klägerin,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte I.,

gegen

die J. GmbH, ges.vertr.d.d.GF, ,

Beklagte,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B.,

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 03.07.2025

durch den Richter am Amtsgericht A.

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreites.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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