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55 C 389/20•Amtsgericht Düsseldorf, 2021-07-15, 55 C 389/20
55 C 389/20Court of First InstanceJul 15, 2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-15
Aktenzeichen: 55 C 389/20
ECLI: ECLI:DE:AGD:2021:0715.55C389.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 55
In dem Rechtsstreit
der G-GmbH, vertr. d.d. Gf,
Klägerin,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C-mbB,
gegen
die T-AG, vertr. d.d. Vorstand, Schweiz,
Beklagte,
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P,
hat das Amtsgericht Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 17.06.2021
durch die Richterin am Amtsgericht Dr. O
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 600,00 € nebst Zinsen iHv 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.03.2020 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung iHv 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.
Streitwert: 600,00 €
Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).
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