Amtsgericht Düsseldorf, 2021-07-01, 50 C 364/20

50 C 364/20Court of First InstanceJul 1, 2021

Full text

Amtsgericht Düsseldorf — 50 C 364/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-07-01

Aktenzeichen: 50 C 364/20

ECLI: ECLI:DE:AGD:2021:0701.50C364.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 50

Tenor

In dem Rechtsstreit

des Herrn C,

Klägers,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B2,

gegen

die B GmbH,

Beklagte,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Y,

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 04.06.2021

durch den Richter am Amtsgericht I

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.152,00 € nebst Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.08.2020 zu zahlen sowie den Kläger von außergerichtlichen Gebührenansprüchen seiner heutigen Prozessbevollmächtigten i.H.v. 109,91 € freizustellen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von jeweils 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.