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230 C 52/21•Amtsgericht Düsseldorf, 2021-04-28, 230 C 52/21
230 C 52/21Court of First InstanceApr 28, 2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-28
Aktenzeichen: 230 C 52/21
ECLI: ECLI:DE:AGD:2021:0428.230C52.21.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: Abteilung 230
In dem Rechtsstreit
des Herrn B,
Klägers,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B2,
gegen
die F GmbH, vertr.d.d. Gf.,
Beklagte,
Prozessbevollmächtigte: F GmbH,
hat das Amtsgericht Düsseldorf
gemäß § 307 Satz 2 ZPO am 28.04.2021
durch den Richter Dr. L
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 829,96 EUR (in Worten: achthundertneunundzwanzig Euro und sechsundneunzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.03.2021 sowie 143,84 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.03.2021 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (gemäß § 313b Abs. 1 ZPO).
Der Streitwert wird auf 829,96 EUR festgesetzt.
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