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56 C 574/20•Amtsgericht Düsseldorf, 2021-03-30, 56 C 574/20
56 C 574/20Court of First InstanceMar 30, 2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-30
Aktenzeichen: 56 C 574/20
ECLI: ECLI:DE:AGD:2021:0330.56C574.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 56
In dem Rechtsstreit
des Herrn M,
Klägers,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte O,
gegen
die B GmbH, vertr.d.d.G L,
Beklagte,
hat das Amtsgericht Düsseldorf
im schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 16.03.2021
durch den Richter am Amtsgericht I
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.508 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.09.2020, sowie außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. 326,31 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten seit dem 10.10.2020 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 2.508 €.
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