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43 C 263/18•Amtsgericht Düsseldorf, 2020-03-27, 43 C 263/18
43 C 263/18Court of First InstanceMar 27, 2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-27
Aktenzeichen: 43 C 263/18
ECLI: ECLI:DE:AGD:2020:0327.43C263.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 43
In dem Rechtsstreit
der W-GmbH, ges. vertr. d. d. Gf.,
Klägers,
gegen
Herrn X,
Frau X2,
Beklagten,
Prozessbevollmächtigter zu 1, 2:Rechtsanwalt L,
hat das Amtsgericht Düsseldorfauf die mündliche Verhandlung vom 28.02.2020durch die Richterin I
für Recht erkannt:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die im Erdgeschoss links gelegene Wohnung in der L-Straße in Düsseldorf, bestehend aus 4 Zimmern, Küche, Diele, Bad mit WC sowie die mit der Geschosslage der Wohnung beschrifteten Kellerräume zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.
Den Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum 30.06.2020 gewährt.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung der Klägerin abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 22.100,00 EUR, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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