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Amtsgericht Düsseldorf — 30 C 10487/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-23
Aktenzeichen: 30 C 10487/08
ECLI: ECLI:DE:AGD:2009:1023.30C10487.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin
Tenor
hat das Amtsgericht Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 04.09.2009
durch die Richterin am Amtsgericht X
für R e c h t erkannt:
Das Vorbehalts-Anerkenntnisurteil im Urkundsverfahren vom 14.11.2008 bleibt mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 1.510,86 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszins seit dem 18.09.2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird das Vorbehalts-Anerkenntnisurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des selbständi-gen Beweisverfahrens tragen die Beklagte 3/5, der Kläger 2/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.
Keywords
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