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Amtsgericht Düsseldorf — 36 C 19607/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-06-17
Aktenzeichen: 36 C 19607/02
ECLI: ECLI:DE:AGD:2003:0617.36C19607.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
hat das Amtsgericht Düsseldorf
aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 13. Mai 2003
den Richter am Amtsgericht X
für R e c h t erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an Herrn Rechtsanwalt X, als Einzelschiedsrichter des zwischen den Parteien betriebenen Schiedsgerichtsverfahren (Az. des Schiedsgerichts: 449/02G10) Kostenvorschuss in Höhe von 1.733,92 EUR zu zahlen.
Der Beklagten bleibt vorbehalten, ihre Rechte im Nachverfahren auszuführen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Vorbehaltsurteil ist vorläufig vollstreckbar.
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