Amtsgericht Dülmen, 2023-12-05, 3 C 209/23

3 C 209/23Court of First InstanceDec 5, 2023

Full text

Amtsgericht Dülmen — 3 C 209/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-12-05

Aktenzeichen: 3 C 209/23

ECLI: ECLI:DE:AGCOE2:2023:1205.3C209.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.Die Kosten des Verfahrens träg

Normen: BGB §§ 675, 667, StBerG § 66

Tenor

Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Verfügungskläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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