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6 C 81/20•Amtsgericht Coesfeld, 2020-12-09, 6 C 81/20
Entscheidungsdatum: 2020-12-09
Aktenzeichen: 6 C 81/20
ECLI: ECLI:DE:AGCOE1:2020:1209.6C81.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 503,73 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.04.2020 zu zahlen. Ferner werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von den Kosten der Rechtsanwälte C in Höhe von 143,84 € freizustellen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).
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