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Amtsgericht Coesfeld — 12 F 309/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-11-15
Aktenzeichen: 12 F 309/18
ECLI: ECLI:DE:AGCOE1:2018:1115.12F309.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Im Wege der einstweiligen Anordnung wird wegen Gefahr in Verzug ohne vorherige Anhörung des Minderjährigen die vorläufige Unterbringung des Betroffenen in einer geschlossenen Gruppe des Q, L-Straße ##, ##### A, bis längstens zum ##.##.2018 familiengerichtlich genehmigt.
Diese Entscheidung ist sofort wirksam.
Zur Verfahrensbeiständin wird bestellt:
Frau S.
Der Verfahrensbeistand übt seine Tätigkeit berufsmäßig aus. Dem Verfahrensbeistand wird zusätzlich die Aufgabe übertragen, Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen, sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.
Die Anhörung des Minderjährigen wird am ##.##.2018, 10.00 Uhr, Zimmer 111, nachgeholt.
Keywords
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