Amtsgericht Bottrop, 2021-09-17, 20 C 6/21

20 C 6/21Court of First InstanceSep 17, 2021

Full text

Amtsgericht Bottrop — 20 C 6/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-17

Aktenzeichen: 20 C 6/21

ECLI: ECLI:DE:AGBOT:2021:0917.20C6.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Normen: WEG § 43 Abs. 2 Nr. 4

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 15.03.2021 zu TOP 3 (Genehmigung der Jahresabrechnungen 2019 und 2020) nichtig ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 54 %, die Beklagte zu 46 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die vollstreckende Parteisicherheit in gleicher Höhe leistet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.