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20 C 6/21•Amtsgericht Bottrop, 2021-09-17, 20 C 6/21
Entscheidungsdatum: 2021-09-17
Aktenzeichen: 20 C 6/21
ECLI: ECLI:DE:AGBOT:2021:0917.20C6.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Normen: WEG § 43 Abs. 2 Nr. 4
Es wird festgestellt, dass der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 15.03.2021 zu TOP 3 (Genehmigung der Jahresabrechnungen 2019 und 2020) nichtig ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 54 %, die Beklagte zu 46 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die vollstreckende Parteisicherheit in gleicher Höhe leistet.
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