Amtsgericht Bonn, 2024-02-20, 112 C 123/22

112 C 123/22Court of First InstanceFeb 20, 2024

Full text

Amtsgericht Bonn — 112 C 123/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-02-20

Aktenzeichen: 112 C 123/22

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2024:0220.112C123.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 112

Tenor

In dem Rechtsstreit

pp

hat das Amtsgericht Bonn im schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 09.02.2024

für Recht erkannt:

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.502,86 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basissatz der EZB seit dem 22.10.2022 zu zahlen.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 280,60 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basissatz der EZB seit dem 22.10.2022 zu zahlen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

  4. Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden/zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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