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112 C 123/22•Amtsgericht Bonn, 2024-02-20, 112 C 123/22
112 C 123/22Court of First InstanceFeb 20, 2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-20
Aktenzeichen: 112 C 123/22
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2024:0220.112C123.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 112
In dem Rechtsstreit
pp
hat das Amtsgericht Bonn im schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 09.02.2024
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.502,86 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basissatz der EZB seit dem 22.10.2022 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 280,60 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basissatz der EZB seit dem 22.10.2022 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden/zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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