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101 C 30/23•Amtsgericht Bonn, 2023-10-31, 101 C 30/23
Entscheidungsdatum: 2023-10-31
Aktenzeichen: 101 C 30/23
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2023:1031.101C30.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 101
In dem Rechtsstreit
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hat das Amtsgericht Bonn auf die mündliche Verhandlung vom 31.10.2023 für Recht erkannt:
Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an die Klägerin 450,00 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.05.2023 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten i.H.v. 90,96 € zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.06.2023 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 31 % und die Beklagte zu 69 %
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn ich die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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