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22 M 1249/23•Amtsgericht Bonn, 2023-06-09, 22 M 1249/23
Entscheidungsdatum: 2023-06-09
Aktenzeichen: 22 M 1249/23
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2023:0609.22M1249.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22
In der Zwangsvollstreckungssache
pp.
Die Erinnerung der Gläubigerin vom 26.05.2023 gegen die Zurückweisung des Antrags des Gläubigers auf Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbotes durch den zuständigen Gerichtsvollzieher wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
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