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210 C 52/21•Amtsgericht Bonn, 2022-09-09, 210 C 52/21
Entscheidungsdatum: 2022-09-09
Aktenzeichen: 210 C 52/21
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2022:0909.210C52.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 210
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Streithelfer hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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