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103 C 104/21•Amtsgericht Bonn, 2022-02-08, 103 C 104/21
Entscheidungsdatum: 2022-02-08
Aktenzeichen: 103 C 104/21
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2022:0208.103C104.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 103
In dem Rechtsstreit
pp
hat das Amtsgericht Bonn auf die mündliche Verhandlung vom 20.10.2021 für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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