Amtsgericht Bonn, 2021-12-15, 103 C 120/21

103 C 120/21Court of First InstanceDec 15, 2021

Full text

Amtsgericht Bonn — 103 C 120/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-12-15

Aktenzeichen: 103 C 120/21

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2021:1215.103C120.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 103 C

Tenor

In dem Rechtsstreit

pp

hat das Amtsgericht Bonn im schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 15.12.2021

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.372,51 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 302,02 € seit dem 24.09.2020, aus 208,49 € seit dem 13.10.2020, aus 417,00 € seit dem 15.10.2020 und aus 445,00 € seit dem 28.10.2020 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von insgesamt 324,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.08.2021 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der beklagten Partei auferlegt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden/zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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