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211 C 25/21•Amtsgericht Bonn, 2021-12-13, 211 C 25/21
Entscheidungsdatum: 2021-12-13
Aktenzeichen: 211 C 25/21
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2021:1213.211C25.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 211
In dem Rechtsstreit
pp
hat das Amtsgericht Bonn auf die mündliche Verhandlung vom 24.11.2021
für Recht erkannt:
Der Beschluss unter Tagesordnungspunkt 10 über die Beauftragung der Fa. I.H. S mit Arbeiten zur Dachsanierung, gefasst auf der Eigentümerversammlung vom 08.06.2021 der Wohnungseigentümergemeinschaft S-straße #-## H D-str. ##-##, ##### C, wird für ungültig erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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