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651 Ls 27/21•Amtsgericht Bonn, 2021-08-25, 651 Ls 27/21
651 Ls 27/21Court of First InstanceAug 25, 2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-25
Aktenzeichen: 651 Ls 27/21
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2021:0825.651LS27.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 651
In der Strafsache
pp
wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.
hat das Amtsgericht Bonn
aufgrund der Hauptverhandlung vom 25.08.2021,
für Recht erkannt:
Der Angeklagte wird wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im minder schweren Fall, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter Körperverletzung und Beleidigung sowie Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt.
Es wird festgestellt, dass die Taten aufgrund Betäubungsmittelabhängigkeit begangen wurden. Das Gericht stimmt Maßnahmen nach § 35 BtMG zu.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und die eigenen Auslagen zu tragen.
§§ 29 a I Nr. 2 BtMG; 113 I, 114 I, 185, 194, 223 I, ll, 230, 22, 23 l, 145a, 52, 53 StGB
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