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653 Ls 15/21•Amtsgericht Bonn, 2021-06-08, 653 Ls 15/21
Entscheidungsdatum: 2021-06-08
Aktenzeichen: 653 Ls 15/21
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2021:0608.653LS15.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 653
In der Strafsache
pp
wegen unerlaubtem Handel mit BtM in nicht geringer Menge
hat das Amtsgericht Bonn aufgrund der Hauptverhandlung vom 08.06.2021,
für Recht erkannt:
Der Angeklagte wird wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen.
Angewendete Vorschriften: §§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 29a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, 35 BtMG, 17 BZRG
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