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96 IN 3/21•Amtsgericht Bonn, 2021-04-15, 96 IN 3/21
Entscheidungsdatum: 2021-04-15
Aktenzeichen: 96 IN 3/21
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2021:0415.96IN3.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 96
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
pp
wird der Eröffnungsantrag des Gläubigers vom 08.01.2021 als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Die am 10.03.2021 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.
Gegenstandswert (§ 58 GKG): 500.000,00 €.
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