Amtsgericht Bonn, 2021-02-10, 651 Ls 65/20

651 Ls 65/20Court of First InstanceFeb 10, 2021

Full text

Amtsgericht Bonn — 651 Ls 65/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-02-10

Aktenzeichen: 651 Ls 65/20

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2021:0210.651LS65.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 651

Tenor

In der Strafsache

pp

hat das Amtsgericht Bonn

aufgrund der Hauptverhandlung vom 10.02.2021,

an welcher teilgenommen haben:

pp

für Recht erkannt:

Der Angeklagte wird wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften sowie einer Straftat nach § 148 I 1 TKG zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 10 Monaten verurteilt.

Im Übrigen wird er freigesprochen.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen, soweit er verurteilt ist. Im Übrigen trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten.

§§ 184 b III, 53 StGB, 148 I 1 TKG.

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