Amtsgericht Kerpen, 2025-02-18, 102 C 79/24

102 C 79/24Court of First InstanceFeb 18, 2025

Full text

Amtsgericht Kerpen — 102 C 79/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-02-18

Aktenzeichen: 102 C 79/24

ECLI: ECLI:DE:AGBM3:2025:0218.102C79.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilsachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 879,65 EUR (in Worten: achthundertneunundsiebzig Euro und fünfundsechzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 00.00.0000 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die U. GmbH & Co. KG 59,50 EUR zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 85 % und die Klägerin zu 15 %.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % der vollstreckbaren Forderung abwenden, wenn die andere Partei nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.