Full text
Amtsgericht Kerpen — 34 M 921/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-11-14
Aktenzeichen: 34 M 921/18
ECLI: ECLI:DE:AGBM3:2018:1114.34M921.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 34. Abteilung
Tenor
wird gem. § 844 ZPO die anderweitige Verwertung des mit den Pfändungsbeschlüssen des Amtsgerichts L vom 00.00.0000 (xx M xxx/xx), 00.00.0000 (xx M xxx/xx) und 00.00.0000 (xx M xxx/xx) gepfändeten Erbanteils am Nachlass nach dem am 00.00.0000 verstorbenen S I1 B
in Wege des freihändigen Verkaufs durch Übertragung des Erbanteils an den Gläubiger, Z C, durch die zuständige Gerichtsvollzieherin
angeordnet.
Die zuständige Gerichtsvollzieherin, Obergerichtsvollzieherin C2 T1 in L, wird zum Abschluss eines entsprechenden notariellen Übertragungsvertrags ermächtigt.
Für die Übertragung gilt die Formvorschrift § 2033 Abs. 1 Satz 2 BGB.
Der Wert des gepfändeten Nachlassanteils wird auf 51.400,00 € festgesetzt.
Der Mindestkaufpreis wird auf 25.700,00 € festgesetzt.
Die Wirkung dieses Beschlusses wird von seiner Rechtskraft abhängig gemacht.
Keywords
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