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29 C 5/22•Amtsgericht Brühl, 2022-10-20, 29 C 5/22
Entscheidungsdatum: 2022-10-20
Aktenzeichen: 29 C 5/22
ECLI: ECLI:DE:AGBM2:2022:0929.29C5.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 29
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Forderung abwenden, wenn die Beklagte nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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